Gesetzliche Betreuung
Wenn ein Mensch für eine längere Zeit oder gar dauerhaft die Fähigkeit verliert, für sich selbst zu sorgen, dann ist häufig eine gesetzliche Betreuung erforderlich. Dies kann zum Beispiel bei Entwicklung einer Demenz im Alter oder einem mehrwöchigen Aufenthalt auf einer Intensivstation der Fall sein.
Während man sich auf Fragen der Gesundheitsfürsorge bereits im Vorfeld durch eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht absichern kann, ist die gesetzliche Betreuung für andere Lebensbereiche oft unumgänglich, zum Beispiel, wenn es um Mietzahlungen, Amtsangelegenheiten und ähnliches geht. Wenn kein naher Angehöriger als Betreuer eingesetzt werden kann, stehe ich als Berufsbetreuerin gerne zur Verfügung.
Die gesetzliche Betreuung kann einen oder mehrere der folgenden Bereiche des Lebens umfassen:
Während man sich auf Fragen der Gesundheitsfürsorge bereits im Vorfeld durch eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht absichern kann, ist die gesetzliche Betreuung für andere Lebensbereiche oft unumgänglich, zum Beispiel, wenn es um Mietzahlungen, Amtsangelegenheiten und ähnliches geht. Wenn kein naher Angehöriger als Betreuer eingesetzt werden kann, stehe ich als Berufsbetreuerin gerne zur Verfügung.
Die gesetzliche Betreuung kann einen oder mehrere der folgenden Bereiche des Lebens umfassen:
- Vermögensfürsorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Regelung von Wohnungsangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Rechtsangelegenheiten
- Postangelegenheiten
