Gesetzliche Betreuung

Wenn ein Mensch für eine längere Zeit oder gar dauerhaft die Fähigkeit verliert, für sich selbst zu sorgen, dann ist häufig eine gesetzliche Betreuung erforder­lich. Dies kann zum Beispiel bei Entwicklung einer Demenz im Alter oder einem mehr­­wöchigen Aufenthalt auf einer Intensiv­­station der Fall sein. Während man sich auf Fragen der Gesundheits­­fürsorge bereits im Vorfeld durch eine Patienten­­verfügung oder eine Vorsorge­­vollmacht absichern kann, ist die gesetzliche Betreuung für andere Lebens­­bereiche oft un­umgänglich, zum Beispiel, wenn es um Miet­zahlungen, Amts­­angelegen­­heiten und ähnliches geht. Wenn kein naher Angehöriger als Betreuer eingesetzt werden kann, stehe ich als Berufs­­betreuerin gerne zur Verfügung. Die gesetzliche Betreuung kann einen oder mehrere der folgenden Bereiche des Lebens umfassen:
  • Vermögens­­fürsorge
  • Aufenthalts­­bestimmungs­­recht
  • Regelung von Wohnungs­­angelegen­­heiten
  • Gesundheits­­fürsorge
  • Rechts­­angelegen­­heiten
  • Post­­angelegen­­heiten
Weitere Informationen zum Thema finden Sie zum Beispiel im Pflege­wegweiser NRW. Zudem können Sie sich auf der Seite des Bundes­­justiz­­minis­teriums eine Broschüre zum Thema Betreuungs­recht herunterladen.