Beratungs­hilfe

Die Beratung­shilfe ist eine staatliche Sozial­leistung für den Recht­suchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechts­anwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglich­keit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungs­hilfe­gesetz (BerHG) . Beratungs­hilfe wird gewährt für die Wahr­nehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obli­gato­rische Gütever­verfahren gemäß § 15a ZPOEG .

Prozess­kosten­hilfe

Über die Prozess­kosten­hilfe kann ein­kommens­schwachen Personen eine finanzielle Unter­stützung zur Durchführung von Gerichts­verfahren gewährt werden. Prozess­kosten­hilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozial­gerichten in Betracht, wenn eine Verfahrens­partei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichts­kosten für den Prozess auf­zubringen. Die Prozess­kosten­hilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezial­gesetzlich geregelte Ein­richtung der Sozial­hilfe im Bereich der Rechts­pflege und dient der Umsetzung der Rechts­schutz­gleichheit. In bestimmten Verfahren nach dem FamFG wird die Prozess­kosten­hilfe als Verfahrens­kostenhilfe (VKH) bezeichnet.