Gebühren

Die Höhe der Vergütung für die rechts­anwalt­liche Tätigkeit ist im Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) fest­geschrie­ben. Grund­lage der Berechnung ist in zivil­rechtlichen An­gelegen­heiten der Gegen­stands­wert, für Straf- und Buß­geld­verfahren gilt die Abrechnung nach Rahmen­gebühren. Die Vereinbarung eines Erfolgs­honorars ist einem Rechts­anwalt nach der Bundes­rechts­anwalts­ordnung nicht gestattet, ebenso nicht die Unter­schreitung der durch das RVG vor­ge­schriebenen Gebühren. Es besteht jedoch unter verschiedenen Umständen die Möglichkeit, eine Beratungs- oder Prozess­kosten­hilfe zu erhalten. Viele Anwalts­kosten werden zudem auch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern diese rechtzeitig vor Eintreten des den Rechtsstreit begründenden Ereignisses abgeschlossen wurde. Mein Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer über Möglichkeiten und Konditionen. Gerne hole ich auch im Vorfeld für Sie eine Deckungs­zusage bei Ihrer Rechts­schutz­versicherung ein.